Verbotsirrtum — Der Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Ein Unterfall ist der Subsumtionsirrtum. Der Verbotsirrtum ist im deutschen Strafrecht in § 17 Strafgesetzbuch (StGB) und in § 5 Wehrstrafgesetz… … Deutsch Wikipedia
Verbotsirrtum — Ver|bots|irr|tum 〈m. 2u〉 Irrtum darüber, ob ein Handeln od. Unterlassen verboten ist od. nicht * * * Ver|bots|irr|tum, der (Rechtsspr.): in der Verkennung des Verbotenseins einer eigenen Handlung bestehender Irrtum eines Täters. * * *… … Universal-Lexikon
Gebotsirrtum — Der Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Nimmt der Täter die Strafbarkeit seiner Handlung an, obwohl diese in Wahrheit nicht strafbar ist, spricht man von einem Wahndelikt. Der Verbotsirrtum ist im… … Deutsch Wikipedia
Rechtsirrtum — Der Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Nimmt der Täter die Strafbarkeit seiner Handlung an, obwohl diese in Wahrheit nicht strafbar ist, spricht man von einem Wahndelikt. Der Verbotsirrtum ist im… … Deutsch Wikipedia
Erlaubnistatumstandsirrtum — Der Erlaubnistatbestandsirrtum ist ein terminus technicus des deutschen Strafrechts. Der Täter hält irrig Umstände für gegeben, die, sollten sie tatsächlich vorliegen, die tatbestandlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes… … Deutsch Wikipedia
Subsumtionsirrtum — Der Subsumtionsirrtum ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht. Er ist ein Unterfall des Verbotsirrtums nach § 17 StGB. Mit dem Subsumtionsirrtum werden Fälle bezeichnet, in denen der Täter bei der Begehung eines Delikts ein… … Deutsch Wikipedia
Irrtum — Versehen; Inkorrektheit; Lapsus (umgangssprachlich); Missgriff; Flüchtigkeitsfehler; Schnitzer (umgangssprachlich); Patzer (umgangssprachlich); Fehler; … Universal-Lexikon
Erlaubnistatbestandsirrtum — Der Erlaubnistatbestandsirrtum ist ein terminus technicus des deutschen Strafrechts. Der Täter hält irrig Umstände für gegeben, die, sollten sie tatsächlich vorliegen, die tatbestandlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes… … Deutsch Wikipedia
Ignorantia iuris nocet — Ignorantia legis bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit… … Deutsch Wikipedia
Ignorantia legis — bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit eigenen… … Deutsch Wikipedia